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Zwei Männer Hände schütteln

Sofort - Hilfe - Programm für:

Vom CoronaVirus betroffene Unternehmen

100% Kostenlose-Förderung für die Beratung zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.

Die Rahmenrichtlinie für Jungunternehmen & Bestandsunternehmen, die aufgrund der Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, wurden mit Wirkung zum 03.04.2020 modifiziert.

Folgende Änderungen treten ab sofort in Kraft:

Neue Inhalte und Ergänzungen für betroffene Unternehmen


Antragsberechtigt sind Unternehmen, die unter wirtschaftlichen Auswirkungen aufgrund des Coronavirus leiden. Die Unternehmen und Freiberufler müssen wie auch in der weiterhin gültigen Rahmenrichtlinie bestimmt, die Bedingungen der KMU- sowie die der De-minimis-Regelung erfüllen.


Die konkreten Auswirkungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus auf den Antragsteller und insbesondere die dagegen zu ergreifenden Maßnahmen und Handlungsempfehlungen sind vom Beratungsunternehmen im Beratungsbericht nachvollziehbar darzustellen.


Betroffene Unternehmen müssen kein Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner vor Antragstellung führen. Dementsprechend wird kein Bestätigungsschreiben eines Regionalpartners im Rahmen des Verwendungsnachweises benötigt.


Ein freiwilliges Gespräch mit dem Regionalpartner kann dennoch nützlich sein, da diese ebenfalls umfangreiche Unterstützung für betroffene Unternehmen anbieten.


Die betroffenen Unternehmen erhalten einen Zuschuss in Höhe von 100 %, maximal jedoch 4.000 Euro, der in Rechnung gestellten Beratungskosten (Vollfinanzierung).


Zu den Beratungskosten zählen neben dem Honorar auch die Reisekosten sowie Auslagen des Beraters.

 

Die in Rechnung zu stellende Umsatzsteuer wird nicht bezuschusst und ist wie auch über die 4.000 Euro hinausgehenden Rechnungsbeträge vom Unternehmen zu tragen.

 

Die jeweiligen Regelungen zur Berechnung und Zahlung der Umsatzsteuer sind zu beachten. Dies gilt ebenfalls für nicht vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen.


Ein Stunden- oder Tagessatz für beanspruchte Beratungsleistungen ist nicht vorgegeben. Bitte beachten Sie, dass bei Bestandsunternehmen nach wie vor die 5-Tage-Regelung gilt.

Terminbuchung für kostenloses Erstgespräch

Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie mich einfach an:

0176 57633042

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